Zuggattungen / Zugnummern

ZuggattungenZugnummern 1962Zugnummern 1967Bezeichnung der Zuggattung in Buchfahrplänen
In der Epoche III (aber auch noch in der Epoche IV), gab es die folgenden Zuggattungen (Auszug aus der ÖBB V3 Verkehrsvorschrift aus 1962):

Züge
46. Triebfahrzeuge, die alleinverkehrend oder mit angekuppelten Fahrzeugen auf die Strecke übergehen, werden als Züge bezeichnet; sie müssen durch die vorgeschriebenen Zugsignale gekennzeichnet sein.

47. Nach dem Fahrplan werden die Züge eingeteilt in:

a) Regelzüge, die nach den im Buchfahrplan enthaltenen Fahrplänen täglich oder an bestimmten Tagen verkehren
b) Bedarfszüge, die nach den im Buchfahrplan enthaltenen besonders gekennzeichneten Fahrplänen in Verkehr gesetzt werden; hiezu zählen auch Vor- und Nachzüge
c) Sonderzüge die nach einem besonderen Fahrplan (Fahrplananordnung) verkehren oder in besonderen Fällen (z.B. Umleitungen, Hilfsfahrten) ohne Fahrplananordnung in Verkehr gesetzt werden müssen.

48. Die Züge werden nach Gattungen und innerhalb dieser nach Arten unterschieden in:

a) Reisezüge, das sind

Triebwagenexpreßzüge
Expreßzüge
Triebwagenschnellzüge
Schnellzüge
Triebwageneilzüge
Eilzüge
Triebwagenpersonenzüge
Personenzüge

Mit Ergänzung [Datum der Änderung nicht bekannnt] geändert wie folgt

Trans-Europ-Expreßzüge
Expreßzüge
Triebwagenschnellzüge
Schnellzüge
Triebwageneilzüge
Eilzüge
Triebwagenpersonenzüge
Personenzüge
Postzüge

b) Güterzüge, das sind

Güterexpreßzüge
Güterschnellzüge
Gütereilzüge
Ferngüterzüge
Bezirksgüterzüge
Überstellzüge
Bedienungszüge (für Verkehrsstellen der Strecke)

c) Dienstzüge, das sind

Hilfszüge
Probezüge
Dienstpersonenzüge
Personenwagen- und Triebwagen-Leerzüge
Lokomotivzüge
Arbeitszüge

Besteht bei Güterzügen auch Personenbeförderung, so ist dies in den Fahrplänen besonders angeführt.

49. Für die Feststellung des Vorranges bei notwendigen Abweichungen vom Fahrplan ist im allgemeinen die im Punkt 48 angeführte Rangordnung maßgebend. Abweichend hiervon sind Güterexpreßzüge unmittelbar hinter Triebwagenschnellzüge, Güterschnellzuge unmittelbar hinter Schnellzüge und Gütereilzuge unmittelbar hinter Eilzüge zu reihen. In der Regel haben die schneller fahrenden Züge den Vorrang vor den langsamer fahrenden, die durchfahrenden Züge vor den haltenden. Bei Zügen gleicher Geschwindigkeit sind auch die Anschlußverhältnisse maßgebend; hiebei haben Züge, die dem internationalen Güterverkehr dienen (TEM und LIM-Züge), Vorrang vor Inlandgüterzügen gleicher Art. Für Postzüge wird die Rangordnung von der GD besonders bekanntgegeben.

Ein als „dringlich“ bezeichneter Hilfszug hat Vorrang vor allen anderen Zügen; für die übrigen Dienstzüge kann ein Vorrang in der Fahrplananordnung (Einleitung) angeordnet werden.

50. Jeder Zug ist mit einer Zugnummer zu bezeichnen. Diese besteht nur aus arabischen Ziffern.

Zum Textanfang

Auszug aus Zusatzbestimmungen zur Signal- und zur Verkehrsverordnung (ZSV):

Gültig ab 1.5.1962

Zugnumerierung: Bezug: DV V 3, Punkt 50 DV V 28, Punkt 47

Für die Zugnumerierung sind folgende Grundsätze maßgebend:

1. Die Zugnummer besteht aus arabischen Ziffern, kann aber durch Voran- oder Nachstellen von Groß- oder Kleinbuchstaben oder Buchstabengruppen ergänzt werden.

2. Die gegen den Endpunkt der Strecke (Richtung 1) fahrenden Züge sind mit ungeraden, die gegen den Anfangspunkt der Strecke (Richtung 2) fahrenden Züge dagegen mit geraden Nummern zu bezeichnen.

Fährt ein Zug über mehrere Teilstrecken stets gleichbleibend in der Richtung gegen den Endpunkt bzw. gegen den Anfangspunkt der Strecke, so behält er im ganzen Durchlauf die ungerade bzw. die gerade Zugnummer bei. Ist dies nicht der Fall, dann muß die Zugnummer der Fahrtrichtung entsprechend gewechselt werden.

Die Numerierung der Bedienungszüge und Umleitungszüge weicht von diesem Richtungsgrundsatz ab.

3. Weicht der Fahrplan ein- und desselben Zuges für verschiedene Zeitabschnitte voneinander ab (z.B. Sommer- und Winterplan, Werktags- und Feiertagsplan), so können beide Pläne dieses Zuges gleich numeriert werden, wobei derjenige Plan, der für den kürzeren Zeitabschnitt gilt, zur Zugnummer den Zusatz „a“ erhält.

4. Für die einzelnen Zuggattungen sind folgende Nummern vorgesehen:

a) Reisezüge:

Triebwagenexpreßzüge, Expreßzüge, Triebwagenschnellzüge, Schnellzüge:
1 bis 599.

Triebwageneilzüge, Eilzüge:
600 bis 999.

Triebwagenpersonenzüge und Personenzüge:
Vierstellige Zugnummern mit den Tausender- und Hunderterstellen von 10 bis 79 und den Zehner- und Einerstellen jeweils von 00 bis 49.

Auf Nebenbahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen dürfen die Tausender- und Hunderterstellen durch zwei den Anfangs- und Endpunkt der Bahnlinie erkennen lassende Buchstaben ersetzt werden.

Auf Strecken mit sehr dichtem Personenzugverkehr dürfen auch die Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99 zur Numerierung der Personenzüge verwendet werden (z.B. Wiener Schnellbahn, Pendelverkehr).

b) Güterzüge:

Güterexpreßzüge, Güterschnellzüge, Gütereilzüge:
G 1 bis G 999.

Ferngüterzüge
Vierstellige Zugnummern mit den Tausender- und Hunderterstellen von 10 bis 19 und den Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99.

Bezirksgüterzüge:
Vierstellige Zugnummern mit den Tausender- und Hunderterstellen von 20 bis 79 und den Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99.

Auf Nebenbahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen dürfen die Tausender- und Hunderterstellen durch zwei den Anfangs- und Endpunkt der Bahnlinie erkennen lassende Buchstaben ersetzt werden.

Überstellzüge:
Eine Nummer von 30 bis 199 mit Voranstellung eines Großbuchstabens oder einer Buchstabengruppe, aus dem (der) eine Beziehung zur Überstellfahrt zu erkennen ist.

Bedienungszüge:
Ein Großbuchstabe oder eine Buchstabengruppe, der (die) den Namen des Anschlußbahninhabers erkennen läßt und ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung auf eingleisigen Strecken eine Nummer von 1 bis 9, auf zweigleisigen Strecken, wenn die Hinfahrt auf dem richtigen Gleis erfolgt, eine Nummer von 10 bis 19, wenn sie auf dem falschen Gleis erfolgt, eine Nummer von 20 bis 29. 

c) Dienstzüge:
8000 bis 9999.

5. Bei Flügelzügen im Güterzugverkehr ist die Zugnummer des Stammzuges durch Voranstellen der Zahlen 5, 6, 7, 8 – 50, 60, 70, 80 – 500, 600, 700, 800 – 5000, 6000, 7000, 8000 auf eine fünfstellige Zahl zu ergänzen.

6. Umleitungszüge werden in der Weise bezeichnet, daß hinter die Zugnummer des umzuleitenden Zuges bei Reisezügen die Buchstabengruppe „Ur“ und bei Güterzügen „Ug“ gesetzt wird. Umleitungszüge behalten in der ganzen Umleitungsstrecke ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung die Zugnummer unverändert bei.

7. Für Sonderzüge stehen den Bundesbahndirektionen folgende Zugnummern zur Verfügung:
BBDion Wien 10000-19999
BBDion Linz 20000-29999
BBDion Innsbruck 30000-39999
BBDion Villach 40000-49999

Innerhalb dieser Zugnummern sind die Nummern mit den Zehner- und Einerstellen von 00 bis 49 für Reisezüge und mit den Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99 für Güterzüge stimmt.

Zum Textanfang

Gültig ab 28.5.1967

Zugnumerierung: Bezug: DV V 3, Punkt 50 DV V 28, Punkt 47

Für die Zugnumerierung gelten folgende Grundsätze:

1. Die Zugnummer besteht aus arabischen Ziffern, kann aber durch Voran- oder Nachstellen von Buchstaben oder Buchstabengruppen ergänzt werden.

2. In der Regel sind die gegen den Endpunkt der Strecke (Richtung 1) fahrenden Züge mit ungeraden, die gegen den Anfangspunkt der Strecke (Richtung 2) fahrenden Züge mit geraden Nummern zu bezeichnen. Hievon kann auf bestimmten Strecken bzw. Streckenabschnitten für bestimmte Züge, siehe Anlage 1, abgewichen werden, wenn durchgehende Zugnumerierung erforderlich ist. Für solche Züge ist in den Streckenabschnitten, in welchen die Numerierung von der Regel abweicht, bei allen den Zugverkehr betreffenden Meldungen und Aufschreibungen (Zuganzeigen, Zugankündigungen, Zugmeldungen, Verständigungen über geänderte Reihenfolgen, Verspätungsmeldungen, Zugmeldebuch, Merktafel sowie in den Zugverzeichnissen der Zugnummer der Großbuchstabe „U“ voranzusetzen. Die in Frage kommenden Züge (Zugnummern) und Streckenabschnitte werden jeweils im Einführungserlaß zum Fahrplanwechsel bekanntgegeben.

3. Bestehen für einen Zug verschiedene Fahrpläne, die jeweils für einzelne Zeitabschnitte oder Tage gelten (z. B. Sommerabschnitt und Winterabschnitt oder Werktage und Sonn- und Feiertage), so kann für beide Fahrpläne die gleiche Zugnummer verwendet werden, wobei für den Zug, dessen Fahrplan für den kürzeren Zeitabschnitt gilt, die Nummer durch Zusetzung des Buchstabens „a“ ergänzt wird.

4. Für die einzelnen Zuggattungen sind folgende Nummern vorgesehen:

a) Reisezüge:

Triebwagenexpreßzüge, Expreßzüge, Triebwagenschnellzüge, Schnellzüge, Triebwageneilzüge, Eilzüge:
1 bis 999 (Ausnahmen hievon werden im Einführungserlaß zum Fahrplanwechsel bekanntgegeben)

Triebwagenpersonenzüge und Personenzüge:
vierstellige Nummern mit den Tausender- und Hunderterstellen von 10 bis 79 und den Zehner- und Einerstellen von 00 bis 49.
Auf Nebenbahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen dürfen die Tausender- und Hunderterstellen durch zwei Buchstaben, die den Anfangs- und Endpunkt der Bahnlinie erkennen lassen, ersetzt werden

Schnell-, Eil- und Personenzüge, die für den Sonderzugverkehr der Reisebüros vorgesehen und deren Fahrpläne in den Fahrplanbehelfen enthalten sind:
9000-9999

Auf Strecken mit sehr dichtem Personenzugverkehr, jedoch ohne fahrplanmäßig vorgesehenen Güterzugverkehr, dürfen auch die Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99 zur Numerierung der Personenzüge verwendet werden (z.B. Pendelzugverkehr Hütteldorf-Hacking – Unter Purkersdorf).
Die Personenzüge auf den Strecken der Wiener Schnellbahn sind richtungsweise mit ungeraden bzw. geraden fortlaufenden, jedoch höchstens dreistelligen Zahlen, denen ein Großbuchstabe voranzusetzen ist, aus dem man den Ausgangs- bzw. Endbahnhof erkennen kann, zu numerieren, wobei der Buchstabe
„F“ für Züge von oder nach Floridsdorf
„N“ für Züge von oder nach Gänserndorf
„S“ für Züge von oder nach Stockerau
„H“ für Schnellbahnzüge, die in Floridsdorf beginnen und auf die Südbahnstrecke übergehen oder von der Südbahnstrecke kommen und in Floridsdorf enden,
zu verwenden ist.

b) Güterzüge:

Güterexpreßzüge Güterschnellzüge Gütereilzüge.
G 1 bis G 999

Ferngüterzüge:
Vierstellige Zugnummern mit den Tausender- und Hunderterstellen von 10 bis 19 und den Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99. 

Bezirksgüterzüge:
Vierstellige Zugnummern mit den Tausender- und Hunderterstellen von 20 bis 79 und den Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99.
Auf Nebenbahnen mit einfachen Betriebsverhältnissen dürfen die Tausender- und Hunderterstellen durch zwei Buchstaben, die den Anfangs- und Endpunkt der Bahnlinie erkennen lassen, ersetzt werden. 

Überstellzüge:
Eine Nummer von 30 bis 199 mit Voranstellung eines Großbuchstabens oder einer Buchstabengruppe, woraus eine Beziehung zur Überstellfahrt zu erkennen ist. 

Bedienungszüge:
Ein Großbuchstabe oder eine Buchstabengruppe, woraus der Name des Anschlußinhabers zu erkennen ist, und ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung auf eingleisigen Strecken eine Nummer von 1 bis 9, auf zweigleisigen Strecken, wenn die Hinfahrt auf dem richtigen Gleis erfolgt, eine Nummer von 10 bis 19, wenn sie auf dem falschen Gleis erfolgt, eine Nummer von 20 bis 29. 

c) Díenstzüge:
8000 bis 8999 

5. Fahrplanmäßig vorgesehene Entlastungszüge zu Expreß-, Schnell- und Eilzügen sind in der Weise zu numerieren, daß die Zugnummer des Stammzuges durch Voranstellen der Zahlen 10, 100 oder 1000 beim vorausfahrenden Zug, 11, 110 oder 1100 beim ersten nachfahrenden und 12, 120 oder 1200 beim zweiten nachfahrenden Zug auf eine fünfstellige Zahl ergänzt wird.
(z. B.: Vorzug zu D 221 = 10221 1, 1. Nachzug zu Ex 11 = 11011, 2. Nachzug zu Ex 9 = 12009).

6. Bei Flügelzügen im Güterzugverkehr ist die Zugnummer des Stammzuges durch Voranstellen der Zahlen 6, 7, 8 – 60, 70,80 – 600, 700, 800 – 6000, 7000 oder 8000 auf eine fünfstellige Zahl zu ergänzen.

7. Umleitungszüge sind in der Weise zu bezeichnen, daß hinter der Zugnummer des umzuleitenden Zuges bei Reisezügen die Buchstabengruppe „Ur“ und bei Güterzügen „Ug“ gesetzt wird. Umleitungszüge haben in der ganzen Umleitungsstrecke ohne Rücksicht auf die Fahrtrichtung die Zugnummer unverändert beizubehalten.

8. Für Sonderzüge, deren Fahrpläne mit Fahrplananordnungen durch die Bundesbahndirektionen bekanntgegeben werden, stehen diesen folgende Zugnummern zur Verfügung:
Dion Wien 20000-29999
Dion Linz 30000-39999
Dion Innsbruck 40000-49999
Dion Villach 50000-59999
Innerhalb dieser Zugnummern sind die Nummern mit den Zehner- und Einerstellen von 00 bis 49 für Reisezüge und mit den Zehner- und Einerstellen von 50 bis 99 für Güterzüge bestimmt.

Zum Textanfang

Bezeichnung der Zuggattung in Buchfahrplänen
(Aus einer Diskussion im Eisenbahnforum Österreich Professional und Vergleichen von Buchfahrplänen entstand die folgende Zusammenstellung)

vor dem 1. Juni 1969 wurden einfach die “Langschrift” für die Zuggattungen verwendet:

Triebwagenexpreßzüge, Expreßzüge, Triebwagenschnellzüge, Schnellzüge, Triebwageneilzüge, Eilzüge, Personenzüge, Triebwagenpersonenzüge, Trans-Europ-Expreß

Güterschnellzüge, Gütereilzüge, Ferngüterzüge, Bezirksgüterzüge, Güterzüge, Güterzüge mit Personenbeförderung

Lokomotivzüge, Triebwagenleerzüge, Leerpersonenzüge, Überstellzüge

Nach dem 1. Juni 1969 gab es dann die Abkürzungen:

Personenzüge:
TEx = Triebwagenexpreßzüge
Ex = Expreßzüge
TS = Triebwagenschnellzüge
D = Schnellzüge
TE = Triebwageneilzüge
E = Eilzüge
P = Personenzüge
TEE = Trans-Europ-Expreß

Güterzüge:
GmP = Güterzug mit Personenbeförderung
GS G = Güterschnellzüge (TEEM)
GE G = Gütereilzüge
FG = Ferngüterzüge
Bz G = Bezirksgüterzüge
Ag Sg = Überstellzüge
Üb = Übergabezüge
LZ = Lokzug
LP = Leerpersonenzug
AZ = Arbeitszug
HZ oder HilfsZ = Hilfszug (sogar DHZ = Dringender Hilfszug).
Bed = Bedienfahrten

Für TEEM, LIM und Leertriebwagen sind uns im Moment keine Abkürzungen bekannt.

Zum Textanfang