Auszug aus der V136 Fernmeldebauvorschrift Ausgabe 1948

Auszug, soweit für den Nachbau notwendig, aus der V136 – Vorläufige Fernmeldebauvorschrift, I/A, Freileitungsbauvorschrift, Ausgabe 1948:

Absatz 14:

skizze

a = Stützpunktabstand von Gleismitte 3,00m
b = Stützpunkthöhe über Erdboden
längs der Bahn min. 2,50m
bei Fußwegkreuzung min. 3,00m
bei Fahrwegkreuzungen min. 5,00m

Die Leistungsdrähte müssen von Baum- und Strauchwuchs auf mindestens 2 m frei gehalten werden.

Die Freileitungslinien sollen von öffentlichen Wegen, Zufuhr- und Ladestraßen, Kanal und Starkstromanlagen größtmöglichen Abstand haben.

Die Fernmeldelinie darf nicht in die Sehlinie für die Haupt- und Vorsignale fallen.

Absatz 15e:

… Eine Leitung ist umso besser, je weniger Ableitung zur Erde sie besitzt, je weniger Stützpunkte sie also enthält. Mit der Größe der Felder wachsen aber die Drahtzugspannung, der Durchhang und die Bruch- und Berührungsgefahr für die Leitungen; auch wird unter Umständen die Beanspruchung der einzelnen Stangen derartig groß, daß schließlich die Festigkeit der Linie in Frage gestellt werden kann. Durch eine große Zahl von Stützpunkten wird zwar dieser Mangel beseitigt, dafür aber der Isolationszustand verschlechtert und die Anlage unnötig verteuert.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass man mit Rücksicht auf eine hinreichende Standfestigkeit der Linien auf gerader Strecke nicht weniger als 20 Stangen für 1 km verwenden darf. Dies entspricht einem Stützpunktabstand von 50m. Auf stärker belasteten Strecken (in Krümmungen, bei wechselnder Höhenlage, an steilen Berghängen, in Linien, die den Winden vorzugsweise ausgesetzt sind oder in Gegenden mit starker Rauhreif-, Klebeschnee und Eisbildung usw.) müssen diese Abstände nach Bedarf verringert und unter schwierigen Verhältnissen bis auf 30m herabgesetzt werden. Die Stangenabstände müssen vielfach, z.B. in Krümmungen, in solchem Umfang verkürzt werden, daß die Linie stets genügend von den Schienen entfernt  bleibt und den Regellichtraum frei läßt. …

Absatz 16: Stangendurchmesser

Länge / Oben / Unten
7 / 12 / 21
8 / 14 / 22
9 / 14 / 23
10 / 15 / 25
11 / 15 / 26
12 / 15 / 27
15 / 17 / 32